Häufig gestellte Fragen

FAQ

Allparteilich bedeutet, dass jede Partei zu jeder Zeit wertgeschätzt, respektiert, anerkannt und gehört wird.

Ein guter Mediator merkt sofort, wenn er seine Allparteilichkeit verliert. Der Prozess kommt dadurch ins Stocken, da sich eine Partei nicht mehr auf Augenhöhe befindet. Wird die Allparteilichkeit wieder hergestellt kann der Prozess weiter laufen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Mediation von der betroffenen Partei abgebrochen wird.

 

Das kommt auf Ihre persönliche Struktur an. Für viele Menschen spielen Gefühle eine wichtige Rolle. Andere sind eher nüchtern und sachlich in Ihrer Kommunikation.

Es ist wichtig, dass Sie bei Ihrer eigenen Wahrnehmung bleiben und diese mit Ihrer eigenen Art zum Ausdruck bringen.

 

In der Regel werden die Kosten auf die beteiligten Konfliktparteien aufgeteilt. Es gibt hier jedoch keine wirklichen Vorgaben, sodass hierüber im Vorraus eine Vereinbarung erforderlich ist.

 

Ja!

Ein Mediationsverfahren kann jederzeit begonnen werden.

Auch wenn bereits Prozesskosten anfallen wird sich die Durchführung des Mediationsverfahrens in der Regel in Summe als kostengünstiger erweisen.

Ein laufendes Gerichtsverfahren kann für die Dauer der Mediation ruhen. Kommt es im Rahmen der Mediation zu einer Einigung wird das Verfahren dann unter Einbeziehung der Mediationsergebnisse formell abgeschlossen.

 

Mediatoren stehen nicht als Zeugen zur Verfügung und sind auch nicht zur Herausgabe von Dokumenten verpflichtet.

Alle Inhalte aus den Mediationssitzungen werden vertraulich behandelt.

Eine einzelne Mediationssitzung dauert in der Regel 1-2 Stunden.

Wie viele Sitzungen insgesamt benötigt werden ist fallabhängig.

Manche Konflikte sind nach zwei, drei Sitzungen bereits geklärt – andere benötigen mehr Zeit.

In der Regel wird ein Konflikt gemeinsam besprochen und kann jederzeit durch vertrauliche Einzelgespräche unterstützt werden.

Hocheskalierte Konflikte können Manchmal nicht mehr gemeinsam besprochen werden. Der Mediator hat dann die Möglichkeit dauerhaft über getrennte Einzelgespräche zu vermitteln. Dies wird dann Shuttel-Mediation genannt.

Nach jedem Einzelgespräch wird gemeinssam festgelegt, welche Information an die jeweils andere Partei übermittelt wird und was weiterhin vertaulich behandelt werden soll.

Hören Sie auf Ihr Gefühl und bitten Sie Ihren Mediator um genau das Gesprächsumfeld, dass Sie im Moment benötigen. Ihre Einflussnahme auf die Art der Gesrpäche ist von großer Bedeutung für einen guten Prozessverlauf.

Ein Mediationsergebnis kann erst dann vorliegen, wenn sich alle Parteien dazu bekennen. Solange Sie nicht zufrieden sind ist der Mediationsprozess nicht abgeschlossen.

Die Mediation basiert auf gezielter und professioneller Gesprächsführung und nutzt hierfür Methoden, die sich bewärt haben.

Jedes aufgenommene Gespräch führt unvermeidbar zu einer veränderten Wahrnehmung und somit zu neuen Erkenntnissen und ggf. zu besserem Verständnis.

Daher ist jede Mediationssitzung ein gewisses „Vorankommen“ in der Konfliktlösung. So gesehen kann Mediation nie scheitern.

Dennoch ist die Mediation freiwillig und kann jederzeit beendet werden. In einem Abschlussgespräch kann dann noch einmal über das bisher Erreichte reflektiert werden.

 

Nein, höchstes Gut der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien.

Der Mediator ist lediglich verantwortlich für den Prozess der Streitbeilegung. Die Parteien sind selbst verantwortlich für den Inhalt und das Ergebnis.

Die Beteiligten eines Konflikts wissen und spüren schließlich selbst am besten, wie dieser zu lösen ist. Sie werden vom Mediator lediglich auf dem Weg dorthin unterstützt.

So wird im besten Falle niemand benachteiligt.

 

Nein, die Mediation hat einen informellen und außergerichtlichen Charakter. Rechtliche Verbindlichkeiten entstehen nur, wenn Sie diesen freiwillig zustimmen.

Zu Beginn der Mediation verpflichten sich alle Beteiligten zur Einhaltung des Friedens. Dabei erklären sie sich bereit:

  1. Fair und gerecht miteinander zu verhandeln
  2. Die Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten zu achten
  3. Informationen vertraulich zu behandeln, diese nicht an Dritte weiterzugeben und sie nicht zum eigenen Vorteil zu verwenden
  4. Jegliche Kränkungen, Beleidigungen, Einschüchterung und Gewaltanwendung gegen die/den Konfliktpartner/innen zu unterlassen
  5. Eine tragfähige Kooperation als Verfahrensgrundlage herzustellen
  6.  

Wird diese grundlegene Friedensvereinbarung nicht eingehalten, wird der Mediator den Mediationsprozess beenden.

  1.  

Alle Beteiligten müssen einer Mediation freiwillig zustimmen.

Jedoch kann durch die Weisungsbefugnis eines Arbeitgebers oder durch eine vertragliche Vereinbarung die Aufnahme der Mediation im Rahmen eines Erstgespräches verlangt werden.

Weitere Vorgaben bezüglich Teilnahme,  Inhalt und Ablauf einer Mediation durch Dritte steht jedoch den Grundannahmen einer Mediation entgegen. Das heißt auch, dass eine Mediation zu jedem Zeitpunkt beendet werden kann.

Die Arbeitsgrundlage des Mediators ist die Freiwilligkeit, sodass auch er eine Mediaton ablehnen oder beenden wird, wenn diese nicht freiwillig geführt wird.

 

der Weg zur Kooperation

Sorgenfrei-Mediation